Das ist mal wieder ein schönes Beispiel mit welchem Unsinn sich die Gerichte hierzulande beschäftigen dürfen/müssen und trägt meiner Meinung nach auch nicht gerade zum sparsamen Umgang mit Steuergeldern bei. Wie auf
Heise.de nachzulesen ist hat Apple den Erbacher Hersteller koziol verklagt und gewonnen.
koziol darf seinen Eierbecher nicht mehr "eiPOTT" nennen. Das Gericht bezieht sich auf die klangliche Ähnlichkeit. Allerdings darf koziol beliebige andere Produkte des Sortiments "eiPOTT" nennen, nur eben keine Eierbecher. Die Verwechslungsgefahr mit dem Medienabspielgerät von Apple wäre zu groß....
