Er hat bei Brustuntersuchungen an den Brustwarzen der Frauen gesaugt um festzustellen, ob die Flüssigkeit die austritt krankhaft ist. Vorab holte er sich die Erlaubnis bei seiner Patientin.
In erster Distanz wurde er freigesprochen, Kläger und Staatsanwaltschaft legen Widerspruch ein.
Freitag, den 10. September 2010 um 09:46 Uhr
Brustfetisch oder neue Untersuchungsmethode ?
Geschrieben von Atanvarne
In Finnland muss sich ein Arzt zum wiederholten Male vor Gericht verantworten.
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